Zeuge

    Aus WISSEN-digital.de

    1. Person, deren Anwesenheit bei bestimmten Rechtshandlungen gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. bei der Eheschließung).
    2. Person, die in einem Gerichtsverfahren über von ihr beobachtete tatsächliche Vorgänge Auskunft geben soll; ein geladener Zeuge ist verpflichtet, vor Gericht zu erscheinen, auszusagen und seine Aussage wenn nötig zu beschwören (Zeugnispflicht). Die Verletzung dieser Pflichten zieht Ordnungsstrafen (Geld- oder Haftstrafe) nach sich. Das Zeugnisverweigerungsrecht haben bestimmte Angehörige der Parteien (Verlobte, Ehegatten, nahe Verwandte), außerdem Ärzte, Geistliche, Journalisten.

    Kalenderblatt - 17. Mai

    1885 Kaiser Wilhelm I. verleiht der Neu-Guinea-Compagnie einen Schutzbrief für die Gebiete Neu-Guineas, die als "herrenloses Land" somit unter deutscher Oberhoheit stehen.
    1892 Uraufführung der Oper "Bajazzo" von Leoncavallo.
    1943 Britische Bomber zerstören die Staumauer des Möhnsees und verursachen damit eine Wasserlawine, der mehr als 1 100 Menschen zum Opfer fallen.