Abgaben

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    Gelder, die der Staat auf Grund seiner öffentlichen Finanzhoheit von Unternehmern und Privatpersonen erhebt; Man unterscheidet:

    1. Steuerabgaben;

    2. Sozialabgaben;

    3. sonstige Abgaben: Hierzu gehören

    a) Abgaben ohne Gegenleistung (generelle Abgaben) wie z.B. Zölle, Abschöpfungen;

    b) spezielle Abgaben, die auf einer Gegenleistung beruhen und meist dem Lastenausgleich dienen.

    Die Betreibung und Verwaltung der Abgaben wird in der Bundesrepublik Deutschland seit 1977 in der Abgabenordnung, Abk.: AO, geregelt.

    Kalenderblatt - 17. Mai

    1885 Kaiser Wilhelm I. verleiht der Neu-Guinea-Compagnie einen Schutzbrief für die Gebiete Neu-Guineas, die als "herrenloses Land" somit unter deutscher Oberhoheit stehen.
    1892 Uraufführung der Oper "Bajazzo" von Leoncavallo.
    1943 Britische Bomber zerstören die Staumauer des Möhnsees und verursachen damit eine Wasserlawine, der mehr als 1 100 Menschen zum Opfer fallen.