Anlagevermögen
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ist Teil der Aktivseite der Bilanz und dokumentiert, wie das Kapital investiert wurde. Zum Anlagevermögen gehören alle Vermögensgegenstände, die für die dauerhafte Nutzung im Betrieb gedacht sind (nicht zum Verkauf). Es ist laut Handelsgesetzbuch gegliedert in:
1. Sachvermögen, z.B. Grundstücke, Gebäude, Maschinen;
2. immaterielles Anlagevermögen, z.B. Konzessionen, Lizenzen;
3. Finanzanlagen, z.B. Beteiligungen.
Der Verbrauch (wertlich) des Anlagevermögens wird durch die Abschreibungen dokumentiert.
Ggs. Umlaufvermögen
Kalenderblatt - 1. Juni
1642 | In den berühmten 19 Propositionen macht das britische Parlament König Karl I. seine Mitspracherechte deutlich, nachdem er es mehrfach nach Gutdünken nach Hause geschickt hat. |
1952 | Westberlin wird von seinem Hinterland abgeschnitten. Es wird ohne Vorwarnung geschossen. |
1959 | Heinrich Lübke wird Bundespräsident und somit Amtsnachfolger von Theodor Heuss. |
Magazin
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