Abschreibung

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    Herabsetzung des Buchwertes von abnutzbaren Gegenständen des Anlagevermögens im betrieblichen Rechnungswesen. Dadurch werden die Anschaffungskosten periodengerecht auf die Nutzungsdauer verteilt, und die Betriebsfähigkeit des Unternehmens kann in der Bilanz dargestellt werden. Durch Abschreibungen wird also der Wertverfall des Anlagevermögens dokumentiert. Gründe für die Abschreibung sind Verschleiß (durch Nutzung oder Zeiteinfluss), technischer Fortschritt (wirtschaftliche Überholung) oder der Ablauf zeitlich begrenzter Rechte (Patente, Verträge). Man unterscheidet planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen. Letztere werden dann angewendet, wenn die Nutzungsdauer falsch eingeschätzt wurde oder sie sich durch außerordentliche Nutzung verändert. Im Steuer und Handelsrecht ist der Ansatz (was kann abgeschrieben werden), die Art (planmäßig, außerplanmäßig) und die Bewertung (Anschaffungswert, Wiederbeschaffungswert) von Abschreibungen festgelegt. Die üblichsten Abschreibungsmethoden sind lineare Abschreibung (konstante Abschreibungsraten) und degressive Abschreibung (sinkende Abschreibungsraten). Im Handelsrecht sind diese beiden Methoden erlaubt, in der Praxis werden aber oft andere Verfahren angewendet. Da die Ermittlung der tatsächlichen Nutzungsdauer schwierig ist, gibt es standardisierte Abschreibungszeiträume. Die Abschreibungen werden jährlich vom zu versteuernden Gewinn abgezogen und als Aufwendungen bilanziert.

    Kalenderblatt - 17. Mai

    1885 Kaiser Wilhelm I. verleiht der Neu-Guinea-Compagnie einen Schutzbrief für die Gebiete Neu-Guineas, die als "herrenloses Land" somit unter deutscher Oberhoheit stehen.
    1892 Uraufführung der Oper "Bajazzo" von Leoncavallo.
    1943 Britische Bomber zerstören die Staumauer des Möhnsees und verursachen damit eine Wasserlawine, der mehr als 1 100 Menschen zum Opfer fallen.