Familiengericht

    Aus WISSEN-digital.de

    Kammer des Amtsgerichts, die für das Familienrecht zuständig ist. Das Familiengericht entscheidet gemäß § 23 b Gerichtsverfahrensgesetz, § 64 k Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG), § 640 a Zivilprozessordnung über Familien- und Kindschaftssachen. Die Zuständigkeit des Gerichtes richtet sich nach dem Wohnsitz des Antragstellers oder evtl. des Antraggegners. In Ehesachen besteht vor dem Familiengericht Anwaltszwang.

    Kalenderblatt - 17. Mai

    1885 Kaiser Wilhelm I. verleiht der Neu-Guinea-Compagnie einen Schutzbrief für die Gebiete Neu-Guineas, die als "herrenloses Land" somit unter deutscher Oberhoheit stehen.
    1892 Uraufführung der Oper "Bajazzo" von Leoncavallo.
    1943 Britische Bomber zerstören die Staumauer des Möhnsees und verursachen damit eine Wasserlawine, der mehr als 1 100 Menschen zum Opfer fallen.