Familiengericht
Aus WISSEN-digital.de
Kammer des Amtsgerichts, die für das Familienrecht zuständig ist. Das Familiengericht entscheidet gemäß § 23 b Gerichtsverfahrensgesetz, § 64 k Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG), § 640 a Zivilprozessordnung über Familien- und Kindschaftssachen. Die Zuständigkeit des Gerichtes richtet sich nach dem Wohnsitz des Antragstellers oder evtl. des Antraggegners. In Ehesachen besteht vor dem Familiengericht Anwaltszwang.
Kalenderblatt - 17. Mai
1885 | Kaiser Wilhelm I. verleiht der Neu-Guinea-Compagnie einen Schutzbrief für die Gebiete Neu-Guineas, die als "herrenloses Land" somit unter deutscher Oberhoheit stehen. |
1892 | Uraufführung der Oper "Bajazzo" von Leoncavallo. |
1943 | Britische Bomber zerstören die Staumauer des Möhnsees und verursachen damit eine Wasserlawine, der mehr als 1 100 Menschen zum Opfer fallen. |
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